DINAMIX

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 Allgemeine Geschäftsbedingungen 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON DINAMIX FÜR DRUCK UND DISTRIBUTION VON WERBEDRUCKSACHEN

1) Wann Ihr Auftrag verbindlich wird!
Rechtsverbindlich wird der erteilte Auftrag mit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Maßgebend sind unsere Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste. Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über Herstellung und/oder Vertrieb von Werbedrucksachen.

2) Das sollten Sie bei der Lieferung von Druckvorlagen beachten!
Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Sie müssen der technischen Beschreibung in der Auftragsbestätigung entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz. Sind etwaige Mängel bei gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so dass sie erst beim Druckvorgang deutlich werden, trägt der Auftraggeber bei ungenügendem Druckergebnis die Verantwortung. Wenn Sie uns Druckvorlagen für Werbedrucksachen übersenden, die im Anschluss unter dem Produktnamen CityCards durch uns verteilt werden, muß in der jeweiligen Druckvorlage das entsprechende CityCards-Logo enthalten sein.

3) Diese Rechte haben Sie, wenn die Druckqualität nicht stimmt!
Wir gewährleisten die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten. Geringfügige Farbabweichungen von den Vorlagen können nicht reklamiert werden. Durch den Druck in Sammelformen sind sie unvermeidbar. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Druck Anspruch auf Zahlungsminderung oder einen einwandfreien Nachdruck, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße Zweck der Werbedrucksachen beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die Produktion der Werbedrucksachen betreffen, müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Belegexemplare schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Einzelschaltungen im Rahmen von langfristigen Aufträgen. Wenn Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen sind, so kann der Auftraggeber Preisminderung oder Stornierung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt bei unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und
unsere Partnerunternehmen sind ausgeschlossen. Dies schließt Schadenersatzansprüche (vertraglich und außervertraglich) wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B. entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schaden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber usw.) ein. Schadenersatzansprüche aus der Durchführung der Nachbesserung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die gesetzlichen werkvertraglichen Verjährungsvorschriften (6 Monate) gelten auch für eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. In jedem Fall sind Schadenersatzansprüche begrenzt auf den Ersatz eines vorhersehbaren Schadens und auf das für den jeweiligen Auftrag zu zahlende Entgelt.

4) Was mit gelieferten Druckunterlagen nach dem Druck geschieht!
Unsere Aufbewahrungspflicht endet 4 Wochen nach Ablauf des Auftrags.

5) In welchen Fällen wir Aufträge ablehnen können!
Wir behalten uns im Rahmen der Vertragsfreiheit vor, Aufträge nicht anzunehmen. Dies insbesondere, aber nicht abschließend, bei der Übersendung von Druckvorlagen / Werbemitteln, die gegen Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Datenschutzrecht oder Strafrecht verstoßen oder rufschädigenden, beleidigenden, verleumderischen, diskriminierenden, menschenverachtenden, rassistischen, verfassungsfeindlichen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalt aufweisen. Stellen wir nach Vertragsschluss fest, dass Druckvorlagen / Werbemittel mit dem oben genannten Inhalt geliefert werden, steht uns das jederzeitige Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

6) Bis wann Sie Buchungstermine ändern können!
Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Termine sind verbindlich. Sind Druckkapazitäten
verfügbar und/oder Plätze in den Verteilsystemen frei, versuchen wir, etwaige Änderungswünsche
zu berücksichtigen. Sie müssen spätestens 7 Tage vor Druckunterlagenschluss, bei reinen Distributionsaufträgen 14 Tage vor Beginn der Verteilung bei uns eingegangen sein und von uns schriftlich bestätigt werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten und ist deshalb die Auftragsabwicklung unmöglich, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes fällig, zzgl. der Herstellungskosten für die bereits produzierten Werbedrucksachen.

7) Bis wann Sie Ihre Aufträge stornieren können!
Der Auftraggeber ist berechtigt, vor Druckunterlagenschluss oder Beginn der vereinbarten
Schaltung den Vertrag schriftlich zu kündigen. Bei einer solchen Kündigung bleibt der Auftraggeber verpflichtet, den vereinbarten Preis in folgender Höhe zu zahlen:
- Bei Kündigung bis zu 12 Wochen vor Druckunterlagenschluss oder bei reinen Distributionsaufträgen bis zu 12 Wochen vor Beginn der Schaltung: 25 % des Gesamtpreises,
- bis zu 8 Wochen vor Druckunterlagenschluss oder bei reinen Distributionsaufträgen bis zu 8
Wochen vor Beginn der Schaltung: 50 % des Gesamtpreises
- bis zu 4 Wochen vor Druckunterlagenschluss oder bei reinen Distributionsaufträgen bis zu 4
Wochen vor Beginn der Schaltung: 75 % des Gesamtpreises,
- danach 100 % des Gesamtpreises

8) Das sollten Sie über die Distribution wissen!
Die Werbedrucksachen nehmen während des gebuchten Zeitraums am Verteilungssystem teil. Wir beauftragen mit der Distribution gegebenenfalls unsere Kooperationspartner vor Ort bzw. ihre Erfüllungsgehilfen. Wir bemühen uns nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen um eine größtmögliche Verbreitung der Werbedrucksachen. Ein Anspruch auf die Belieferung eines bestimmten Standortes besteht seitens des Auftraggebers nicht. Der Leistungsanspruch des Auftragsgebers bezieht sich lediglich auf die Belieferung der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Anzahl von Standorten. Der Auftrag gilt insofern als erfüllt, wenn die Platzierung an mindestens 95% der in der Auftragsbestätigung genannten Anzahl an Locations  stattgefunden hat. Als beliefert gelten zum Zeitpunkt der geplanten Werbemittelanlieferung auch kurzfristig, vorübergehend geschlossene Standorte (z.B. durch geschlossene Gesellschaften, Renovierungen oder andere, nicht durch uns zu verantwortende Gründe), sofern diese nachweislich zu den offiziellen Öffnungszeiten des Standortes angefahren wurden und wir von der kurzfristigen vorübergehenden Schließung zuvor keine Kenntnis hatten. Abweichungen in der Anzahl der Location von bis zu 5% begründen keine Gewährleistungsansprüche. Sind mehrere Städte (Verteiler) gebucht, sind ferner geringfügige Verschiebungen der Locationanzahl zwischen den gebuchten Städten (Verteilern) möglich und können nicht beanstandet werden. Der Nachweis über die Distribution erfolgt bei Bedarf in Form einer Standortliste und einer exemplarischen Fotodokumentation. Wir übernehmen keine Gewähr für das Verhalten des Publikums oder anderer Personen bei der Entnahme von Werbedrucksachen.

9) Reklamationen bezüglich der Distribution!
Reklamationen, die den Vertrieb der Werbedrucksachen betreffen, müssen nach Feststellung der etwaigen Unregelmäßigkeiten am darauf folgenden Arbeitstag schriftlich geltend gemacht werden. Für Ansprüche aus Reklamationen gelten die vorgenannten Bestimmungen.

10) Was mit Remissionen geschieht
Falls bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich anders vereinbart, können die nach Ablauf der Buchung übrig gebliebenen Werbedrucksachen im Rahmen freier Kapazitäten bis zu 4 Wochen kostenfrei weiterverteilt werden. Sofern der Auftraggeber in schriftlicher Form angezeigt hat, dass er nach Auftragsende die übrig gebliebenen Werbemittel selbst verwenden will, veranlasst er die Abholung unaufgefordert innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des Auftrags. Ansonsten sind wir berechtigt, diese zu entsorgen. Die Aufbewahrungsfrist gilt nicht für Werbedrucksachen, deren Gültigkeit abgelaufen ist. Falls nicht anders vereinbart, können diese unmittelbar nach Ablauf der Gültigkeit von uns entsorgt werden.

12) Preise und Zahlungen
Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Während der Auftragsabwicklung
anfallende Zusatzkosten, insbesondere für Fremdleistungen (z.B. außerordentliche Frachtkosten),
werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Bei Erstkunden wird die Rechnung spätestens 7 Tage vor Beginn der Verteilung fällig. Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an unsere Preisliste zu halten. Wir gewähren die handelsübliche AE-Provision von 15 % auf die  Mediakosten. Bei langfristigen Vereinbarungen für Produktion und Verteilung bestimmter Mengen können Preisnachlässe gewährt werden. Werden die festgelegten Mengen im vereinbarten Zeitraum nicht abgerufen, können wir Rabatte zurückfordern, die bereits auf Teilmengen gewährt wurden. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, haben wir das Recht, die Weiterarbeit bei laufenden Aufträgen bis zur vollen Vorauszahlung oder Entgegenbringung entsprechender Sicherheitsleistungen einzustellen. Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen. Ist eine Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir  berechtigt, Zinsen zu verlangen. Als Zinssatz wird der aktuelle Diskontsatz der Bundesbank mit einem 4-prozentigen Aufschlag festgelegt. Die Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugschadens behalten wir uns vor. Für jede Mahnung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 € vereinbart.

13) Nutzungsrecht
Der Verlag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, zeitlich unbegrenzt berechtigt, die  Werbedrucksache in Katalogen, Prospekten und im Internet zu eigenen Werbezwecken abzubilden. Er ist berechtigt, die Werbedrucksache in jeder Form und Anzahl zu eigenen Werbezwecken zu versenden oder in elektronischer Form zu verbreiten. Der Auftraggeber versichert diesbezüglich, dass er i.S.d. UrhG zur Übertragung dieser Nutzungsrechte berechtigt ist.

14) Einwilligung
Der Auftraggeber ermächtigt die Firma DINAMIX Media GmbH die Werbeumsätze auf Produktund
Belegungsebene (Werbetreibender, Produkt, Werbeformat, Platzierung, Adimpressions und
Bruttowerbeaufwendung) monatlich an das mit dem Fachverband Ambient Media e.V. kooperierende Marktforschungsinstitut zu melden. Ist der Auftraggeber dazu nicht bereit, hat er dies der DINAMIX Media GmbH bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.

15) Sonstiges
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die  Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie unsere Lieferungen und Leistungen ist Sitz unserer Firma. Leistungen beim Auftraggeber sind hiervon ausgenommen. Gerichtsstand, auch für Wechsel und Schecksachen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Träger eines öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Sitz unserer Firma.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON DINAMIX FÜR DIGITAL SCREENS

 

1) Gegenstand des Vertrags
(1) Gegenstand des Vertrags zwischen der DINAMIX Media GmbH (DINAMIX) und dem Werbekunden (Kunden) ist die Schaltung von Werbespots auf dem Produkt "Digital Screen".
(2) Der Vertrag umfasst, soweit nicht anders vereinbart, die Ausstrahlung von Stand- oder Bewegtbildern (Werbespot) ohne Ton in einer Slideshow auf DINAMIX LCD Bildschirmen.

2) Vertragsschluss
(1) Die Bestellung oder der Auftrag durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot.
Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme des vom Kunden erteilten Auftrags durch
DINAMIX zustande.
(2) Die Länge der Werbespots, die Wiederholungsrate, die Anzahl der Standorte sowie die Vertragsdauer, ergeben sich aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag.
(3) Der Vertrag gilt für die vertraglich vereinbarte Dauer. Eine automatische Verlängerung findet
nicht statt.
(4) Soweit Agenturen / Mittler Aufträge an DINAMIX erteilen, kommt der Vertrag, vorbehaltlich
anderer schriftlicher Vereinbarungen, mit der Agentur / dem Mittler und DINAMIX zustande.
Bei Auftragserteilungen von Agenturen / Mittlern, die im Namen um in Vertretung eines
werbungstreibenden Unternehmens erfolgen sollen, ist dies ausdrücklich bei der Auftragserteilung
mitzuteilen.
(5) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der vorherigen
Zustimmung der anderen Vertragspartei.
(6) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt DINAMIX nicht an.
(7) Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder ein bestimmtes redaktionelles Umfeld der
geschalteten Werbung besteht nicht.
(8) Der Kunde kann bis Schaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall ist DINAMIX berechtigt, eine Aufwandentschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung beträgt bei einem Rücktritt bis 8 Wochen vor Schaltungsbeginn 5%, bei einem Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Schaltungsbeginn 10% und danach 25% des  Gesamtrechnungsbetrages für die Vertragslaufzeit. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Aufwandentschädigung ermäßigt sich dann entsprechend.

3) Schaltzeit
(1) Die Schaltzeit beginnt mit dem Kalendertag der ersten Schaltung des Werbespots, spätestens
jedoch mit dem Tag, an dem der Werbespot ohne Verzug des Kunden hätte ausgestrahlt werden können, und endet mit dem Ablauf der Anzahl der vereinbarten Spots.
(2) Die Schaltung erfolgt in Slots à 10 oder 20 Sekunden.

4) Kein Konkurrenzschutz
Der Ausschluss von Wettbewerbern des Kunden wird nicht zugesichert.

5) Werbespots
(1) Die Herstellung der Werbespots (Standbild, Präsentation oder Video) ist Sache des Kunden.
Die Werbespots werden vom Kunden geliefert. Der Kunde hat auf eigene Kosten DINAMIX spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Schaltbeginn geeignete Werbespots zur Verfügung zu stellen. DINAMIX wird den Kunden über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbespots unverzüglich informieren.
(2) Eine Herausgabe der vom Kunden gelieferten Werbespots erfolgt, sofern es der Kunde bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Schaltzeit schriftlich verlangt. Werden sie während dieser Frist nicht zurückgefordert, werden sie von DINAMIX vernichtet bzw. gelöscht.
(3) Der Kunde ist verantwortlich für Form und Inhalt der Werbespots sowie deren rechtliche Unbedenklichkeit. Der Kunde stellt DINAMIX insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen DINAMIX hierdurch entstehenden Kosten auf erstes Anfordern frei. Eine Prüfplicht obliegt DINAMIX nicht.

6) Nutzungsrechte
(1) Der Kunde überträgt DINAMIX, sobald der Werbespot zur Verfügung gestellt wird, das einfache,
nicht übertragbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte Recht, den Werbespot auf allen Digital Screens zu nutzen, also diese öffentlich auf den Digital Screens wiederzugeben, zu Vertragszwecken zu vervielfältigen, auf den Digital Screens zu verbreiten, in digitaler oder analoger Form auf Bild-, Daten- und Tonträgern aller Art zur Vertragszwecken aufzunehmen und diese ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten.
(2) Sofern DINAMIX den Werbespot bearbeiten muss, bedarf es insoweit einer gesonderten Vereinbarung, in der auch das Recht zur Bearbeitung eingeräumt wird.
(3) Für den Fall, dass der Vertrag mit einer Agentur oder einem Mittler zustande kommt, räumen
die Agentur oder der Mittler die Rechte gemäß Ziffer 1. und 2. ein und garantieren, dass sie
zu dieser Rechteeinräumung befugt sind.

7) Preise /Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Preislisten von DINAMIX.
(2) Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise.
(3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Eine Rechnungsstellung durch DINAMIX erfolgt im Voraus. DINAMIX behält sich vor, Rechnungen elektronisch zu versenden. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend.
(4) Agenturen und Mittler sind verpflichtet, sich mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen
an die Preisliste zu halten. Es wird die handelsübliche AE Provision von 15 % auf die Mediakosten gewährt.

8) Gewährleistung und Haftung
(1) DINAMIX gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbespots. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine 100%ige Erreichbarkeit der Werbefläche zu gewährleisten. Insbesondere sind dem Kunden die folgenden möglichen Ausfallzeiten bekannt:
a. Planmäßige Wartungsarbeiten von bis zu 7 Stunden pro Woche,
b. Außerplanmäßige Wartungszeiten von bis zu 7 Stunden pro Woche,
c. Schließzeiten der Theaterkassen.
(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DINAMIX, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DINAMIX nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um  Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DINAMIX, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(3) DINAMIX haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die DINAMIX nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Baumaßnahmen beim Aufsteller des Digital Screens, Ausfälle oder Störungen des Online- und Mobilfunkverkehrs aufgrund innerer oder äußerer Einwirkungen; Programmausfälle infolge technischer Defekte außerhalb des Einflussbereiches von DINAMIX). Bei einer Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die DINAMIX zu vertreten hat, wird dem Kunden für die ausgefallene Zeit eine Ersatzschaltung gewährt. Sofern der Werbezweck durch die Ersatzschaltung nicht mehr erreicht werden kann, wird der Kunden dem Auftraggeber die für die ausgefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

9) Schlussbestimmungen
(1) Für den Vertrag gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON DINAMIX FÜR DEN BEREICH PROMOTION

1. Geltungsbereich
Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen der DINAMIX Media GmbH im Bereich Promotions.

2. Vertragsschluss
Rechtsverbindlich wird der erteilte Auftrag mit einer schriftlichen Bestätigung durch DINAMIX. Maßgebend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bereich Promotion von DINAMIX, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste.

Angebote von DINAMIX sind stets freibleibend. DINAMIX ist dazu berechtigt, von Aufträgen oder Teilaufträgen auch nach Vertragsabschluss zurückzutreten, wenn die Ausführung aufgrund des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form behördlichen oder gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, gegen die guten Sitten verstößt oder deren Durchführung für DINAMIX nicht zumutbar ist. Der Rücktritt wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber kann aus dem Rücktritt keinerlei Ansprüche herleiten.

Änderungen und Ergänzungen der Aufträge sollen schriftlich erklärt werden. Für alle Dienstleistungen, die der Auftraggeber zusätzlich in Auftrag gibt, berechnet DINAMIX die für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten und Auslagen gemäß den aktuellen, in den Mediadaten oder auf der Website veröffentlichten Honorar- und Auslagensätzen von DINAMIX.

3. Leistungsumfang

Gegenstand jeden Auftrags ist die Durchführung einer vereinbarten Promotiontätigkeit durch DINAMIX. DINAMIX ist dazu berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Dritte zu beauftragen. Die Beauftragung Dritter erfolgt im Namen und im Auftrag des Auftraggebers. Für die Ausführung und Organisation der zu erbringenden Leistung der Dritten ist jedoch ausschließlich DINAMIX zuständig.

4. Lieferung
Sowohl der Auftraggeber, als auch DINAMIX haben bei nicht vorhersehbaren Hindernissen für die Leistungserbringung – insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen – das Recht vom avisierten Zeitpunkt der Leistungserbringung nach Absprache mit dem Vertragspartner geringfügig abzuweichen. Sollte aufgrund höherer Gewalt ein endgültiges Leistungshindernis eintreten, steht den Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, gleiches gilt, sofern sich der Zeitpunkt der Leistungserbringung unzumutbar verzögert.

Bei Promotionsaufträgen, die auf festgelegten Verteilmengen und nicht auf Zeiträumen basieren, sind vereinbarte Termine so genannte Grundtermine. Die Verteilungen können aus technischen oder organisatorischen Gründen zwei Tage früher oder später beginnen, beziehungsweise enden.

Ein Anspruch auf Rückerstattung von Teilen des gezahlten Rechnungsbetrages entsteht nicht, wenn die Zeit der tatsächlichen Verteilung den gebuchten Zeitraum unterschreitet. Ausschlaggebend ist die Anzahl der gebuchten und zu verteilenden Werbemittel, dies gilt auch, wenn sich die Zeit der Verteilung verlängert. Der Auftraggeber kann DINAMIX keine verbindlichen Platzierungen vorschreiben.

Auch durch die Erstellung eines Verteilungs- und Routenplans ergibt sich keine verbindliche Platzierung. DINAMIX ist jederzeit berechtigt, Verteilungspläne oder Routen gegen neue Pläne gleicher Art und Güte zu ersetzen.

5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, DINAMIX alle ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet er DINAMIX für den daraus entstehenden Schaden.

6. Zahlungsbedingungen
Alle Forderungen von DINAMIX werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auch nach Abschluss eines Vertrages kann DINAMIX gegenüber dem Aufraggeber Preiserhöhungen um bis zu 5 % geltend machen. Bei Preiserhöhungen über 5 % muss DINAMIX innerhalb von drei Wochen nach Bekanntwerden der preiserhöhenden Umstände dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Widerspricht der Auftraggeber diesem Kostenvoranschlag nicht innerhalb einer Woche, gelten die Preiserhöhungen als akzeptiert. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist DINAMIX berechtigt, ab dem Eintritt des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt DINAMIX vorbehalten.

Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug und erhält DINAMIX über seine Zahlungsfähigkeit beziehungsweise Vermögenslage negative Auskünfte, so hat DINAMIX das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sowie unverzüglich die Leistungen ohne weitere Angabe von Gründen einzustellen. Hieraus kann der Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegenüber DINAMIX herleiten.

 

7. Haftung
Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Werbemaßnahme, auch im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahme. Er haftet für den Inhalt, die Art, den Umfang und die Durchführung der Werbung. Dies gilt insbesondere auch für Verstöße gegen Vorschriften des Werberechts, des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts sowie gegen Vorschriften und Verordnungen, wobei darauf hingewiesen wird, dass diese regional unterschiedlich sein können. Der Auftraggeber haftet für die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahme und stellt DINAMIX ausdrücklich davon frei, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Werbemaßnahme zu überprüfen und festzustellen. Der Auftraggeber stellt DINAMIX auch von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen tatsächlicher oder angeblicher Unzulässigkeit der Werbemaßnahmen und wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers frei.

Zu diesen Ansprüchen zählen unter anderem auch Kosten der Rechtsverfolgung oder Bußgeldbescheide, die aufgrund der Werbemaßnahme gegen DINAMIX ergehen. Der Auftraggeber stellt DINAMIX von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, sofern DINAMIX den Auftrag gemäß den Anweisungen des Auftraggebers ausgeführt hat.

Wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung, haftet DINAMIX nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, maximal bis zur Höhe des vereinbarten Honorars.

Für Leistungen, die DINAMIX selbst von Dritten bezieht, haftet DINAMIX nicht für deren Verschulden, sofern DINAMIX bei der Auswahl der Dritten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dies betrifft insbesondere die Beauftragung von Promoter/innen. Promoter/innen sind keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von DINAMIX.

DINAMIX haftet auch nicht für Vertragsabschlüsse, die über die Vertretungsmacht der Promoter/innen hinausgehen oder für von den Promoter/innen begangene, unerlaubte Handlungen.

DINAMIX haftet für Verlust oder Beschädigung von in Obhut genommenen Gegenständen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Für Terminverschiebungen, die sich aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen der Aufträge ergeben, haftet der Auftraggeber.

8. Gewährleistung
DINAMIX wird die vereinbarte Promotiontätigkeit vertragsgerecht durchführen. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb einer Ausschlussfrist von 5 Werktagen nach der Leistungserbringung. Bei Mängelrügen ist DINAMIX dazu berechtigt, die Leistung nachzubessern. Eine Haftung für Schäden und Mangelfolgeschäden, die durch von DINAMIX erbrachte Leistungen entstanden sind, besteht nur nach Maßgabe dieser allgemeinen  Geschäftsbedingungen.

9. Kündigung
Die Kündigung des Auftrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Bei Aufträgen, die aus Distribution bestehen, ist eine Kündigung bis zu 14 Tage vor dem Start der Distribution möglich. Der Auftraggeber hat statt des vereinbarten Rechnungsbetrages lediglich die Kosten, die bis zu diesem Zeitpunkt für die Erfüllung des Auftrages bei DINAMIX angefallen sind, zu tragen, jedoch keine Stornogebühr.

Bei Aufträgen, die aus Herstellung und Distribution bestehen, ist eine Kündigung bis zum Andrucktermin bzw. bis zu Beginn des Produktionsprozesses zur Herstellung der zu verteilenden Ware möglich. Der Auftraggeber trägt alle bis zu diesem Zeitpunkt für die Erfüllung des Auftrages bei DINAMIX entstandenen Kosten, jedoch keinen pauschalierten Entschädigungsbetrag (Stornogebühr).

Bei einer Kündigung von Distributions- und Promotionaufträgen, die bis zum fünften Tag vor dem vereinbarten Promotion- und Distributionsbeginn erklärt wird, hat der Auftraggeber an DINAMIX 50 % der jeweiligen Auftragssumme zu leisten, bei einer Kündigung bis zum Tag vor dem Promotion- und Distributionsbeginn 75 % des Auftragswertes. Diese Stornogebühren werden jeweils für maximal die ersten 4 Kalenderwochen der gebuchten Dauer der Promotionkampagnen, zuzüglich etwaiger Herstellungskosten für bereits produzierte Werbemittel, berechnet und müssen in jedem Fall alle bis zur Stornierung des Auftrags bei DINAMIX angefallenen Kosten enthalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist, DINAMIX bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens gleichfalls vorbehalten.

Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch DINAMIX oder den Auftraggeber, oder des Rücktritts vom Vertrag durch DINAMIX, hat der Auftraggeber DINAMIX die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten für die Leistungserbringung, abzüglich der ersparten Aufwendungen, zu ersetzen.

10. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie alle sonstigen geschäftlichen und betrieblichen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren.

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

DINAMIX ist berechtigt, die Promotion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Der Auftraggeber stellt DINAMIX von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. Rechtsverbindliche Erklärungen sollen schriftlich erfolgen. Unwirksame Klauseln sind im Rahmen der Vertragsauslegung durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Klauseln möglichst nahe kommen.

Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.